Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Bamberg

Für professionelle Rechtsberatung und Unterstützung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, darunter Scheidung, Zugewinngemeinschaft und Unterhalt, können Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Wolfgang G. Jans in Bamberg wenden. Kontaktieren Sie mich, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.

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Umfassende Rechtsberatung in familienrechtlichen Fragen

Ob es um Scheidung, Sorgerecht, Unterhaltsfragen oder Vermögensaufteilung geht, mein Ziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und Ihnen zu helfen, eine faire und zufriedenstellende Lösung für Ihre familienrechtlichen Angelegenheiten zu finden. Ich biete umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts. Von der Klärung rechtlicher Fragen bis hin zur Unterstützung bei Verhandlungen und Gerichtsverfahren arbeite ich eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Von Scheidung bis Unterhalt

Als Fachanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie in verschiedenen Bereichen des Familienrechts. Bei Trennungen kläre ich rechtliche Fragen und vertrete Ihre Interessen. In Scheidungsverfahren begleite ich Sie, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte geschützt werden und eine faire Lösung gefunden wird. Bei Unterhaltsfragen stehe ich Ihnen zur Berechnung, Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Ansprüche zur Seite. Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist entscheidend, und ich berate Sie gerne dabei. Im Pflichtteilsrecht vertrete ich Ihre Interessen und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder zu verteidigen. Wenn Sie rechtliche Unterstützung in einem dieser Bereiche benötigen oder Fragen zu anderen familienrechtlichen Themen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Anhang: Tabelle Zahlbeträge

Die folgende Tabelle enthält die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Im Jahr 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich je Kind 259,00 EUR. 


Kindergeld: 259 EUR 0–5 6–11 12–17 ab 18 %
1. bis 2.100 356,50 428,50 523,50 439,00 100
2. 2.101–2.500 381,50 456,50 556,50 474,00 105
3. 2.501–2.900 405,50 484,50 589,50 509,00 110
4. 2.901–3.300 429,50 512,50 621,50 544,00 115
5. 3.301–3.700 454,50 540,50 654,50 579,00 120
6. 3.701–4.100 493,50 585,50 706,50 635,00 128
7. 4.101–4.500 531,50 629,50 759,50 691,00 136
8. 4.501–4.900 570,50 674,50 811,50 747,00 144
9. 4.901–5.300 609,60 719,50 863,50 802,00 152
10. 5.301–5.700 648,50 763,50 915,50 858,00 160
11. 5.701–6.400 687,50 808,50 968,50 914,00 168
12. 6.401–7.200 726,50 853,50 1.020,50 970,00 176
13. 7.201–8.200 765,50 897,50 1.072,50 1.026,00 184
14. 8.201–9.700 804,50 942,50 1.124,50 1.082,00 192
15. 9.701–11.200 842,50 986,50 1.176,50 1.137,00 200
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